Reparaturen – alles Kasse, oder was?
Spezial-Workshop zur Berechnung von Wiederherstellungsmaßnahmen im Festzuschuss-System
Die Abrechnung von Reparaturen ist auch für „hartgesottene“ Abrechnungskräfte immer wieder eine echte Herausforderung. Das Festzuschuss-System hält so manche Tücken und Fallstricke für uns bereit und Nachfragen beim Behandlungsteam ergeben häufig nur interessante Aussagen wie „Da war ich nicht dabei“ …
Wenn dann die ganze Dokumentation nur aus „Abdruck für Rep.“ und "Rep. eingegliedert“ besteht ist guter Rat teuer. Auch der nun schon leicht verzweifelte Blick auf den Laborauftrag bringt keine Erleuchtung, wenn dort nur der Hinweis „Bitte Rep.“ angegeben ist.
Reparaturen haben ein gewisses Eigenleben in der zahnärztlichen Praxis entwickelt. Im Festzuschuss-System bereitet die Abrechnung von Wiederherstellungsmaßnahmen an Zahnersatz oft mehr Kopfzerbrechen als die Planung einer umfangreichen prothetischen Versorgung.
Hier gilt: Reparaturen & Festzuschüsse - zwei Welten treffen aufeinander!
Auf vielfachen Wunsch habe ich diesen Spezialworkshop aktualisiert und neu konzipiert, um die Anforderungen an diesen Abrechnungsbereich intensiv mit Ihnen trainieren zu können.
Meine Themen für Sie:
- Regelversorgung – gleichartig – oder doch andersartig?
- Wirtschaftliche Betrachtung und mögliche Privatvereinbarungen im Rahmen von Wiederherstellungen
- Wiederherstellungsmaßnahmen am festsitzenden ZE
- Rezementieren von Kronen und Brücken
- Verblendreparaturen direkt und indirekt
- Wiederherstellungsmaßnahmen am herausnehmbaren ZE
- Sprung, Bruch, Zahn wieder ansetzen / erneuern
- Unterfütterungen (auch Sonderkunststoffe/weichbleibend)
- Reparaturen und Erneuerungen von Verbindungselementen
- Erweiterungen im Kunststoff- und Metallbereich
- Gebogene und gegossene Halteelemente
- Wiederherstellungsmaßnahmen an Suprakonstruktionen
- Festsitzend und herausnehmbar
- Rein implantat getragen und Hybridkonstruktionen
- Mesiostrukturen – Locator, Stege u.v.m.
Generieren Sie im Bereich der wiederherstellenden Maßnahmen keine Abrechnungsverluste, sondern erzielen 100 % des Ihnen zustehenden Honorars.
Ich freue mich auf Sie, denn bei der Abrechnung von Reparaturen gilt:
geteiltes Leid ist halbes Leid!