GOZ Stillung einer übermäßigen Blutung

GOZ Stillung einer übermäßigen Blutung

Geb.-Nr.

Leistung

2,3fach

3050

Stillung einer übermäßigen Blutung im Mund- und/oder Kieferbereich, als selbstständige Leistung

14,23 €


Gemäß Beschluss Nr. 3 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen ist die GOZ-Nr. 3050 im Rahmen der dentoalveolären Chirurgie ggf. als selbständige Leistung zusätzlich berechenbar, wenn die Blutung das typische Maß bei dem Eingriff deutlich übersteigt und eine Unterbrechung der eigentlichen operativen Maßnahme erfordert.

In allen anderen Fällen sind Blutstillungsmaßnahmen (auch größeren Umfangs), die ortsgleich mit chirurgischen Leistungen erfolgen, Bestandteil der jeweiligen Hauptleistung und dürfen nicht gesondert nach GOZ-Nr. 3050 berechnet werden.

Dies gilt auch für die chirurgischen Leistungen aus der GOÄ, die für den Zahnarzt gemäß § 6 Abs. 2 GOZ geöffnet sind.

Wichtig:

Die Dokumentation der atypischen Blutung und der konkreten Behandlungsunterbrechung ist zwingend notwendig.


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