Leistungen, die in der BEB nicht beinhaltet sind, können selbst kalkuliert und angelegt werden. Dabei sollte die Systematik der BEB beachtet werden.
Immer wenn ein laborgefertigter Löffel vor der Abdrucknahme noch bearbeitet und angepasst werden muss, kann dies als Laborleistung gem. § 9 GOZ berechnet werden.
Beispiel:
BEB-Nr. | Leistung | Euro |
1021* | Feinanatomische Anpassung eines individuellen Löffels | individuell |
1022* | Feinanatomische Anpassung eines Funktionslöffels | individuell kalkuliert |
BEB-Positionen, die mit * gekennzeichnet sind, müssen in der EDV (Laborverzeichnis) selbst angelegt und aufwandsbezogen kalkuliert werden.
Tipp:
So kann auch mit einer ggf. notwendigen Anpassung von Biss- oder Bohrschablonen o.ä. verfahren werden.
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