Anpassen laborgefertigter Abdrucklöffel

Anpassen laborgefertigter Abdrucklöffel

Leistungen, die in der BEB nicht beinhaltet sind, können selbst kalkuliert und angelegt werden. Dabei sollte die Systematik der BEB beachtet werden.

Immer wenn ein laborgefertigter Löffel vor der Abdrucknahme noch bearbeitet und angepasst werden muss, kann dies als Laborleistung gem. § 9 GOZ berechnet werden.

Beispiel:

BEB-Nr.

Leistung

Euro

1021*

Feinanatomische Anpassung eines individuellen Löffels

individuell
kalkuliert

1022*Feinanatomische Anpassung eines Funktionslöffelsindividuell
kalkuliert


BEB-Positionen, die mit * gekennzeichnet sind, müssen in der EDV (Laborverzeichnis) selbst angelegt und aufwandsbezogen kalkuliert werden.

Tipp:

So kann auch mit einer ggf. notwendigen Anpassung von Biss- oder Bohrschablonen o.ä. verfahren werden.
 

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