Die Überprüfung der Sensibilität eines Zahnes bzw. der Vitalität der Pulpa kann mittels verschiedener Methoden erfolgen, beispielsweise mittels elektrischer Prüfmethoden oder durch Kältetests oder Wärmetests. Diese Methoden werden mit der Position 0070 GOZ (Vitalitätsprüfung) berechnet.
Ein Perkussionstest ist aber kein Bestandteil der Vitalitätsprüfung. Diese selbständige Leistung ist mit der Position Ä399 zusätzlich berechnungsfähig.
Die GOÄ-Nr. Ä399 beschreibt orale Provokationstests, dies kann in der Zahnheilkunde ein Reiz sein, der durch Klopfen (Provokation) mittels Sondengriff an den Zahn zur Diagnostik (Reaktion) ausgeübt wird.
Geb.-Nr. | Leistung | 2,3fach |
Ä399 | Oraler Provokationstest, auch Expositionstest bei Nahrungsmittel- oder Medikamentenallergien - einschließlich Überwachung zur Erkennung von Schockreaktionen | 26,81 € |
Wichtig:
Aufgrund des sehr umfangreichen Leistungsinhalts der Position Ä399 sollte der Steigerungsfaktor aufwandsgerecht angepasst (= gesenkt) werden.