In ihrer aktuellen Stellungnahme „Die nichtchirurgische subgingivale Belagsentfernung“ führt der Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer (Stand: Februar 2024) aus:
Die nichtchirurgische subgingivale Belagsentfernung ist im Sinne § 4 Abs. 2 GOZ eine selbstständige zahnärztliche Leistung, die nicht der Geb.-Nr. 1040 GOZ unterfällt und neben dieser berechnungsfähig ist.
Es handelt sich um eine regelungsbedürftige Lücke, die gemäß § 6 Abs. 1 GOZ durch analoge Berechnung der nicht beschriebenen Leistung zu schließen ist.
Alle gebührenrechtlichen Grundlagen und Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundeszahnärztekammer:
Stellungnahme BZÄK: Die nichtchirurgische subgingivale Belagsentfernung