Endodontologische Leistungen

Endodontologische Leistungen

In der aktuellen Stellungnahme „Endodontische Leistungen“ führt der Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer (Stand: Februar 2024) aus:

Zahlreiche Leistungen der modernen Wurzelkanalbehandlung bedürfen der analogen Bewertung und Berechnung.

Zur Anwendung des § 6 Abs. 1 GOZ wird verwiesen auf:

  • die Stellungnahme „Analoge Leistungen“ (Stand 9/2022),
  • die Stellungnahme „Rechnungslegung analoger Leistungen“ (Stand 9/2022),
  • den „Katalog selbstständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen“ (Stand 10/2023) sowie
  • die „Beschlüsse Beratungsforum“ (Stand 12/2023).“

Alle gebührenrechtlichen Grundlagen und Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundeszahnärztekammer:

Stellungnahme BZÄK: Endodontische Leistungen


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