In der aktuellen Stellungnahme „Endodontische Leistungen“ führt der Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer (Stand: Februar 2024) aus:
„Zahlreiche Leistungen der modernen Wurzelkanalbehandlung bedürfen der analogen Bewertung und Berechnung.
Zur Anwendung des § 6 Abs. 1 GOZ wird verwiesen auf:
- die Stellungnahme „Analoge Leistungen“ (Stand 9/2022),
- die Stellungnahme „Rechnungslegung analoger Leistungen“ (Stand 9/2022),
- den „Katalog selbstständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen“ (Stand 10/2023) sowie
- die „Beschlüsse Beratungsforum“ (Stand 12/2023).“
Alle gebührenrechtlichen Grundlagen und Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundeszahnärztekammer: