Bei vielen Patienten endet nun der zweijährige Anspruchszeitraum auf die GKV-UPT-Leistungen.
Um den Behandlungserfolg weiter zu sichern ist ein Fortführen der unterstützenden Parodontitistherapie auf privater Basis notwendig.
Die Patienten müssen darüber aufgeklärt werden, dass die UPT-Maßnahmen zukünftig nicht mehr von der GKV übernommen werden, sondern im Rahmen einer Privatvereinbarung gem. § 8.7 BMV-Z nach GOZ berechnet werden.
Diese Aufklärung sowie die Entscheidung des Patienten müssen dokumentiert werden.
Gerne unterstütze ich Sie mit meiner kostenfreien Vorlage: