Stiftaufbau metallisch - adhäsiv befestigt

Stiftaufbau metallisch - adhäsiv befestigt

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Regelversorgung

FZ

BEMA

BEL II

15 konfektionierter Schraubenaufbau  einzeitig

1.4

18a

Stift

15 provisorische Krone

1.1

1.3

19

Materialkosten

15 vestibulär verblendete Krone

20b

zzgl.

Gleichartige Versorgung

GOZ

BEB 97

15 adhäsive Befestigung Stiftaufbau

2197

 

ggf. Metallfläche konditionieren

 

5307


Die gleichartige Versorgung des Festzuschusses 1.4 ist die Versorgung eines endodontisch behandelten Zahnes, die über die nach den Zahnersatz-Richtlinien konforme Versorgung hinausgeht. Dies sind beispielsweise aufwändige Befestigungsverfahren wie die Dentin-Adhäsivtechnik.

Wenn ein metallischer Stift adhäsiv befestigt wird, kann dies mit der Position 2197 GOZ berechnet werden.

Die Nummer 2197 dient der Abgeltung des INTRAORALEN Mehraufwandes. Die ggf. EXTRAORALE Vorbereitung des Stiftes ist als zahntechnische Leistung (BEB gem. § 9 GOZ) zusätzlich berechnungsfähig.

Wichtig:

Die Vereinbarung einer Leistung nach Nr. 2197 GOZ führt zur Einstufung als gleichartige Versorgung. Sie führt aber nicht dazu, dass metallische Stift nach GOZ abgerechnet werden kann, da dieser ein Regelversorgungsbestandteil ist (beachte KZBV: Schnittstellen zwischen Bema und GOZ zu der GOZ-Nr. 2197).

Für Härtefall-Patienten gilt: Die Einstufung als gleichartige Versorgung reduziert den Leistungsanspruch des Versicherten auf den doppelten Festzuschuss.


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