Beschluss zur Periimplantitis-Therapie

Beschluss zur Periimplantitis-Therapie

Mit dem Beschluss Nr. 60 hat sich das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen zur  nichtchirurgischen subgingivalen Belagsentfernung an einem Implantat zur Therapie einer Periimplantitis positioniert:

Die nichtchirurgische subgingivale Belagsentfernung an einem Implantat zur Therapie einer Periimplantitis ist in der GOZ nicht beschrieben und daher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen.

  • Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr.
  • Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr die Geb.-Nr. 3010a GOZ für angemessen.

Um Erstattungsschwierigkeiten vorzubeugen ist verpflichtend auf der Rechnung anzugeben: „Nichtchirurgische Therapie einer Periimplantitis“.

Beispiel:

Geb.-Nr.

Leistung

2,3fach

3010a

Nichtchirurgische Therapie einer Periimplantitis, je Implantat gem. § 6.1 GOZ entsprechend GOZ-Nr. 3010 Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes

14,23 €


WICHTIG: Die Geb.-Nr. 4070 GOZ ist daneben nicht berechnungsfähig.


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