Mit dem Beschluss Nr. 60 hat sich das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen zur nichtchirurgischen subgingivalen Belagsentfernung an einem Implantat zur Therapie einer Periimplantitis positioniert:
Die nichtchirurgische subgingivale Belagsentfernung an einem Implantat zur Therapie einer Periimplantitis ist in der GOZ nicht beschrieben und daher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen.
- Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr.
- Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr die Geb.-Nr. 3010a GOZ für angemessen.
Um Erstattungsschwierigkeiten vorzubeugen ist verpflichtend auf der Rechnung anzugeben: „Nichtchirurgische Therapie einer Periimplantitis“.
Beispiel:
Geb.-Nr. | Leistung | 2,3fach |
3010a | Nichtchirurgische Therapie einer Periimplantitis, je Implantat gem. § 6.1 GOZ entsprechend GOZ-Nr. 3010 Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes | 14,23 € |
WICHTIG: Die Geb.-Nr. 4070 GOZ ist daneben nicht berechnungsfähig.