Zusatzversicherung lehnt MKV für Frontzahnfüllung ab

Zusatzversicherung lehnt MKV für Frontzahnfüllung ab

Gemäß Abrechnungsbestimmung Nr. 1 zu BEMA-Nr. 13 sind adhäsiv befestigte Füllungen im Frontzahnbereich Gegenstand der vertragszahnärztlichen Versorgung.

Die Berechnung von Mehrkosten bei Füllungen im Frontzahnbereich ist daher nur möglich, wenn die Füllung in Mehrfarbentechnik zur ästhetischen Optimierung durch die Mehrfarbentechnik erfolgt. Die Mehrkostenregelung gilt hierbei nicht für Dentinbonding und Schichttechnik.

In letzter Zeit verweigern aber einige Zusatzversicherungen die Erstattung einer Mehrkostenvereinbarung für Fronzahnfüllungen.

Um Sie bei diesem unerfreulichen Erstattungsproblem zu unterstützen, stelle ich Ihnen gerne mein aktuelles Erstattungsschreiben zur Verfügung.

Einfach auf den untenstehenden Link klicken:

Erstattungsschreiben Frontzahn-MKV Zusatzversicherung


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