In der aktualisierten GOZ-Kommentierung zu den Positionen 0050 GOZ und 0060 GOZ (Situationsmodelle einschl. Auswertung zur Diagnose oder Planung) positioniert sich die BZÄK zur gesonderten Berechnung von Abformungen.
Geb.-Nr. | Leistung | 2,3fach |
0050 | Abformung oder Teilabformung eines Kiefers für ein Situationsmodell einschl. Auswertung zur Diagnose oder Planung | 15,52 € |
| 0060 | Abformung beider Kiefer für Situations-modelle und einfache Bissfixierung einschl. Auswertung zur Diagnose oder Planung | 33,63 € |
Konventionelle Abformungen
- Neben den Nrn. 0050/0060 GOZ sind die Nr. 5170 GOZ für die Abformung mit individuellem Löffel und die Nrn. 5180 GOZ oder 5190 GOZ für eine funktionelle Abformung berechnungsfähig.
Digitale Abformungen
- Die Nr. 0065 GOZ für die optisch-elektronische Abformung ist dann neben den Nrn. 0050/0060 GOZ berechnungsfähig, wenn die Auswertung zur Diagnose oder Planung anhand eines körperlichen Modells erfolgt, das z.B. mittels 3D-Drucker hergestellt wurde.
Geb.-Nr. | Leistung | 2,3fach |
0065 | Optisch-elektronische Abformung einschl. vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 10,35 € |
