Digitale Abformung für Planungsmodelle

Digitale Abformung für Planungsmodelle

In der aktualisierten GOZ-Kommentierung zu den Positionen 0050 GOZ und 0060 GOZ (Situationsmodelle einschl. Auswertung zur Diagnose oder Planung) positioniert sich die BZÄK zur gesonderten Berechnung von Abformungen.

Geb.-Nr.

Leistung

2,3fach

0050

Abformung oder Teilabformung eines Kiefers für ein Situationsmodell einschl. Auswertung zur Diagnose oder Planung

15,52 €

0060Abformung beider Kiefer für Situations-modelle und einfache Bissfixierung einschl. Auswertung zur Diagnose oder Planung33,63 €


Konventionelle Abformungen

  • Neben den Nrn. 0050/0060 GOZ sind die Nr. 5170 GOZ für die Abformung mit individuellem Löffel und die Nrn. 5180 GOZ oder 5190 GOZ  für eine funktionelle Abformung berechnungsfähig.


Digitale Abformungen

  • Die Nr. 0065 GOZ für die optisch-elektronische Abformung ist dann neben den Nrn. 0050/0060 GOZ berechnungsfähig, wenn die Auswertung zur Diagnose oder Planung anhand eines körperlichen Modells erfolgt, das z.B. mittels 3D-Drucker hergestellt wurde.

Geb.-Nr.

Leistung

2,3fach

0065

Optisch-elektronische Abformung einschl. vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

10,35 €


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