In der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Überkappung (QBÜ-RL-Z) hat der G-BA das Prüfthema „Indikationsgerechte Erbringung von Überkappungsmaßnahmen zur Vitalerhaltung der Pulpa zur Förderung einer langfristigen Erhaltung eines therapiebedürftigen Zahnes“ festgesetzt.
In die Stichprobenziehung werden alle Einrichtungen einbezogen, die innerhalb eines Abrechnungsjahres bei mindestens zehn Behandlungsfällen eine Indikatorleistung (Cp oder P) in Verbindung mit mindestens einer Folgeleistung (VitE, Trep1, WK, Med, WF, X1, X2, X3) am selben bleibenden Zahn abgerechnet haben.
Aus diesem Pool werden drei Prozent der Praxen nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Bei den ausgewählten Praxen werden dann jeweils zehn Behandlungsfälle gezogen, die in die Prüfung gelangen
Die Qualitätskriterien sind erfüllt, wenn:
- eine weitergehende schriftliche Dokumentation vorliegt,
- die Leistungskette (anhand der Dokumentation) nachvollziehbar und plausibel ist,
- eine Aussage der Sensibilitätsprüfung in der gesamten Leistungskette vorliegt, das Ergebnis der Sensibilitätsprüfung vor der Indikatorleistung nachvollziehbar ist und
- eine Kontraindikation weder aus der schriftlichen noch aus der evtl. bildlichen Dokumentation für die Indikatorleistung erkennbar ist.
KZBV-Bericht: Qualitätsprüfungen 2025 Überkappung
Für die Qualitätsbeurteilungen im Jahr 2025 waren bundesweit 255 Zahnarztpraxen per Stichprobe gezogen worden.
Geprüft wurde, ob die durchgeführten Überkappungsmaßnahmen zur Vitalerhaltung der Pulpa indikationsgerecht erbracht wurden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, bleibende therapiebedürftige Zähne lange zu erhalten. Zusätzlich wurden bei weiteren 29 Praxen Wiederholungsprüfung durchgeführt. Die Prüfungen hatten folgendes Ergebnis:
- 53 % keine Auffälligkeiten (Kategorie A)
- 31 % geringe Auffälligkeiten (Kategorie B)
- 16 % erhebliche Auffälligkeiten (Kategorie C)
Mit diesen Ergebnissen haben sich die Gesamtbewertungen seit Beginn der zahnärztlichen Qualitätsprüfungen im Jahr 2019 kontinuierlich verbessert.
In der Kategorie „A – keine Auffälligkeiten“ stiegen sie seitdem um 26 Prozentpunkte, während die Gesamtbewertungen der Kategorie „B – geringe Auffälligkeiten“ um acht Prozentpunkte und die der Kategorie „C – erhebliche Auffälligkeiten“ um 17 Prozentpunkte sank.
Gegenüber Zahnarztpraxen, die geringe oder erhebliche Auffälligkeiten aufwiesen, leiteten die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Maßnahmen zur Förderung der Qualität ein. Dazu gehören schriftliche Hinweise und Beratungen, strukturierte Beratungen mit Zielvereinbarungen und problembezogene Wiederholungsprüfungen.
Den Beschluss des GBA über die Veröffentlichung des Berichts 2025 der KZBV finden Sie hier: BESCHLUSS
Mein Service für Sie:
