Ganzheitliche Auswertung von Befund- und Anamneseunterlagen

Ganzheitliche Auswertung von Befund- und Anamneseunterlagen

Häufig müssen im Vorfeld einer biologisch-zahnmedizinischen und/oder umweltzahnmedizinischen Erstanamnese die, vom Patienten im Vorfeld ausgefüllten und zugeschickten, Befund- und Anamneseunterlagen (Fragebögen, Fremdbefunde usw.) zeitaufwändig ausgewertet und befundet werden.

Die Biologisch-zahnmedizinische und ganzheitlich-medizinische Auswertung spezifischer Befund- und Anamneseunterlagen ist weder in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) noch in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschrieben. Daher kann die Leistung im Analogverfahren gem. § 6.1 GOZ berechnet werden.

Beispiel:

Geb.-Nr.

Leistung

2,3fach

Ä85a

Biologisch-zahnmedizinische und ganzheitlich-medizinische Auswertung spezifischer Befund- und Anamneseunterlagen gem. § 6.1 GOZ entsprechend GOÄ-Nr. 85 Schriftliche gutachterliche Äußerung, das gewöhnliche Maß übersteigenden

67,03 €


Die GOÄ-Nummer 85 im Abschnitt B III der GOÄ ist gemäß § 6.2 GOZ für Zahnärzte geöffnet und erfüllt die in § 6.1 GOZ geforderten Kriterien einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung.

Wichtig:

Mit GKV-Patienten muss eine Privatvereinbarung gem. § 8.7 BMV-Z vor Behandlungsbeginn getroffen werden.


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