Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Zahnarztpraxis ist nur erlaubt mit Einwilligung der betroffenen Person oder aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis.
In einer Zahnarztpraxis ist die Rechtsgrundlage in der Regel der Behandlungsvertrag, der mit dem Patienten geschlossen wird. Die zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertrags notwendigen Daten dürfen verarbeitet werden. Dazu gehören in der Zahnarztpraxis z.B. Name, Anschrift, Versicherungsnummer des Patienten, die ärztliche Dokumentation von Anamnese und Behandlung, Arztbriefe, Laborberichte.
Soweit zusätzliche Dienste – wie z.B. ein Recall-Service – angeboten werden, ist die Einwilligung des Betroffenen einzuholen.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Umsetzung der EU-DSGV-Anforderungen mit meiner Vorlage: