Socket Preservation

Socket Preservation

Bei der Auffüllung einer Extraktionsalveole ist kein Parodontium vorhanden. Somit fällt weder eine Socket oder Ridge Preservation noch das Auffüllen einer periimplantären Knochentasche unter die Leistungsbeschreibung der GOZ-Nr. 4110 und ist analog nach § 6 Abs. 1 GOZ berechenbar.

Beispiel:

Defektauffüllung einer Zahnalveole nach Extraktion mit Knochenersatzmaterial und Knochen aus dem OP-Gebiet

GOZ-Nr.

Leistung

 

9090

Knochengewinnung (z. B. Knochenkollektor oder Knochenschaber), Knochenaufbereitung und -implantation, auch zur Weichteilunterfütterung

 
§ 6.1 GOZSocket/Ridge Preservation zum Volumenerhalt, je Zahnalveole oder Defekt nach Entfernung eines Implantates gem. § 6.1 GOZ 


Info:

Wenn im Rahmen einer Socket/Ridge Preservation eine zusätzliche Knochenentnahme aus einem getrenntem OP-Gebiet erfolgt, kann zusätzlich die Nr. 9140 GOZ berechnet werden.

Die Verwendung einer Membran ist mit der Nr. 4138 GOZ zusätzlich berechnungsfähig.


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