Wunsch nach erstattungsfähiger Rechnung

Wunsch nach erstattungsfähiger Rechnung

Aufgrund von Nichterstattung durch private (Zusatz-)Versicherungen oder Beihilfestellen, verlangen immer häufiger Patientinnen und Patienten von ihrer Praxis, die zahnärztliche Rechnung zu ändern und so zu erstellen, dass eine vollumfängliche Erstattung erfolgt.

Allerdings richtet sich die Abrechnung von Leistungen ausschließlich und uneingeschränkt nach GOZ und GOÄ. In strittigen Auslegungsfragen sind Urteile sowie Stellungnahmen der Zahnärztekammern zu beachten.

Mehrere obergerichtliche Urteile untersagen zudem ausdrücklich eine „versicherungs- oder beihilfegünstige“ Rechnungslegung.

Mein Service für Sie:

Wenn auch in Ihrer Praxis von Patientinnen und Patienten häufiger der Wunsch nach einer erstattungsfähigen Rechnung geäußert wird, können Sie mit meinem Musterbrief schnell und fundiert argumentieren, dass eine solche Anpassung gebührenrechtlich nicht möglich ist.

Einfach auf den nachfolgenden Link klicken:

Musterbrief "Ihre Bitte zu einer erstattungsfähigen Liquidation"


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