Auf Grundlage der Ergebnisse der diesjährigen Verhandlungen zwischen den jeweiligen Vertragspartnern Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI), wurde die Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge bei der Versorgung mit Zahnersatz mit Wirkung vom 01. Januar 2024 angepasst.
Dabei wurden die zahnärztlichen Leistungen auf Basis des aufgrund der Anhebung des bundeseinheitlichen durchschnittlichen Punktwertes für Zahnersatz entsprechend der Vereinbarung zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband ab dem 01. Januar 2024 in Höhe von 1,0827 € berechnet.
Die Berechnungen für die zahntechnischen Leistungen basieren auf der Vereinbarung der bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise zwischen dem VDZI und dem GKV-Spitzenverband vom 20.11.2023 (Anpassung der BEL II-Preise zum 01.01.2024). Die Kosten für das Verbrauchsmaterial Praxis und die Kosten für die Prothesenzähne wurden analog zu den Veränderungen der Preise der zahntechnischen Leistungen fortgeschrieben.
Den Beschluss finden Sie unter: https://www.g-ba.de/beschluesse/6318/
Wichtig:
Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Prüfung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger gem. § 94 SGB V