UPTb Mundhygieneunterweisung

UPTb Mundhygieneunterweisung

Ziel: den Erfolg der patientenindividuellen Mundhygieneunterweisung (MHU) durch erneute Unterweisungen zu vertiefen und abzusichern.

BEMA-Nr.

Leistung

Punkte

UPTb

Unterstützende Parodontitistherapie: Mundhygieneunterweisung (soweit erforderlich)

24


Leistungsinhalt der UPTb sind:

  • Mundhygieneaufklärung
  • individuelle Mundhygieneinstruktion
  • praktische Anleitung und Auswahl von individuell geeigneten Mundhygienehilfsmitteln

Die UPTb ist nur berechnungsfähig, wenn die Ergebnisse der UPTa (Mundhygienekontrolle) eine weitere Unterweisung notwendig machen (Dokumentation!).

Neben der Leistung nach Nr. UPTb kann eine Leistung nach Nr. Ä1 in derselben Sitzung nicht abgerechnet werden.

Die UPTb kann, wenn notwendig, in jeder UPT-Sitzung durchgeführt werden:

  • Grad A: einmal im Kalenderjahr, Mindestabstand zehn Monate
  • Grad B: einmal im Kalenderhalbjahr, Mindestabstand fünf Monate
  • Grad C: einmal im Kalendertertial, Mindestabstand drei Monaten

weitere Abrechnungstipps

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