Ziel: den Erfolg der patientenindividuellen Mundhygieneunterweisung (MHU) zu überprüfen und zu sichern!
BEMA-Nr. | Leistung | Punkte |
UPTa | Unterstützende Parodontitistherapie: Mundhygienekontrolle | 18 |
Leistungsinhalt der UPTa sind:
- Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes
- Feststellung und Beurteilung von Plaque-Retentionsstellen
Fakultative Leistungsbestandteile sind
- das Anfärben der Plaque und das Erstellen von Mundhygieneindizes
Die UPTa beinhaltet
- KEINE Erhebung von Sondierungstiefen oder Sondierungsbluten
- KEINE Unterweisung zur Mundhygiene
Die UPTa kann in jeder UPT-Sitzung durchgeführt werden:
- Grad A: einmal im Kalenderjahr, Mindestabstand zehn Monate
- Grad B: einmal im Kalenderhalbjahr, Mindestabstand fünf Monate
- Grad C: einmal im Kalendertertial, Mindestabstand drei Monaten
- im ersten Jahr auch sitzungsgleich mit BEMA-Nr. BEVa oder BEVb