UPTa Mundhygienekontrolle

UPTa Mundhygienekontrolle

Ziel: den Erfolg der patientenindividuellen Mundhygieneunterweisung (MHU) zu überprüfen und zu sichern!

BEMA-Nr.

Leistung

Punkte

UPTa

Unterstützende Parodontitistherapie: Mundhygienekontrolle

18

 

Leistungsinhalt der UPTa sind:

  • Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes
  • Feststellung und Beurteilung von Plaque-Retentionsstellen

Fakultative Leistungsbestandteile sind

  • das Anfärben der Plaque und das Erstellen von Mundhygieneindizes

Die UPTa beinhaltet

  • KEINE Erhebung von Sondierungstiefen oder Sondierungsbluten
  • KEINE Unterweisung zur Mundhygiene

Die UPTa kann in jeder UPT-Sitzung durchgeführt werden:

  • Grad A: einmal im Kalenderjahr, Mindestabstand zehn Monate
  • Grad B: einmal im Kalenderhalbjahr, Mindestabstand fünf Monate
  • Grad C: einmal im Kalendertertial, Mindestabstand drei Monaten
  • im ersten Jahr auch sitzungsgleich mit BEMA-Nr. BEVa oder BEVb

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