Schätzungen legen nahe, dass etwa ein Drittel unserer Patienten meist unbewusst an einem Vitamin D-Mangel leidet.
Immer mehr Zahnmediziner*innen bestimmen den Vitamin D-Wert in der Praxis, um negativen Folgen für die Mundgesundheit – besonders hinsichtlich der Einheilung von Implantaten – durch gezielte Supplementierung zu verhindern.
Diese selbständige zahnärztliche Leistung ist in der GOZ nicht enthalten. Die Berechnung erfolgt gemäß § 6 Absatz 1 GOZ im Analogverfahren.
Beispiel:
Geb.-Nr. | Leistung | 2,3fach |
Ä269aa | Durchführen und Auswerten eines Vitamin-D3-Test gemäß § 6.1 GOZ entsprechend GOÄ-Nr. 269a Akupunktur (Nadelstich-Technik), je Sitzung | 46,92 € |
Wichtig:
Die konkrete gem. § 6.1 GOZ gleichwertige Leistung, die zur Analogberechnung genutzt wird, bleibt dem Behandler überlassen (AG Erlangen, Urteil vom 09.08.2000, Az.: 1 C 2158/99).