Neuregelung BEMA zur FLA bei Kindern

Neuregelung BEMA zur FLA bei Kindern

FLA wird unabhängig vom Kariesrisiko für alle Kinder unter 6 Jahren Kassenleistung.

Künftig ist das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung für alle Kinder bis zum 6. Geburtstag eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Anspruch besteht dann unabhängig davon, ob das Kariesrisiko als hoch eingeschätzt wird oder nicht.

Keine Änderung bei FU1

  • Bis zum 33. Lebensmonat spielte das Kariesrisiko noch nie eine Rolle.
  • Die FLA kann 2x pro Kalenderhalbjahr erbracht werden.
     

Änderung bei FU2

  • Zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr war ein hohes Kariesrisiko die Voraussetzung für eine FLA.
  • Dies entfällt, die FLA kann zukünftig unabhängig vom Kariesrisiko 2x pro Kalenderhalbjahr erbracht werden.
     

Mehr Infos und viele weitere spannende Themen gibt es im aktuellen Frühlingsworkshop.

Ich freu mich auf Sie!


weitere Abrechnungstipps

mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr
mehr

Newsletter

Immer aktuelle News & Tipps mit meinem Monatsletter

ABONNIEREN