Patienten-Information: eHKP für Zusatzversicherung

Patienten-Information: eHKP für Zusatzversicherung

Die Spitzenverbände der gesetzlichen zahnmedizinischen Versorgung (GKV-Spitzenverband und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung) haben sich zum Ausbau der digitalen Gesundheitsversorgung auf das „Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte – EBZ“ geeinigt. Es verpflichtet alle in Deutschland tätigen Kassenzahnärzte dazu, seit dem 01. Januar 2023 bestimmte Behandlungen nur noch elektronisch zu beantragen und Krankenkassen dazu, diese elektronisch zu genehmigen.

Ziel des neuen Verfahrens ist es, das Genehmigungsverfahren für Zahnärzte und Krankenkassen zu vereinfachen und zu beschleunigen.

In meinen Seminaren berichten allerdings immer wieder Praxen, dass Patienten von Ihrer Zusatzversicherung dazu aufgefordert wurden, einen Heil- und Kostenplan in Papierform vorzulegen.

Offensichtlich ist einigen privaten Kostenerstattern noch nicht bewusst, dass der seit Jahrzehnten verwendete rosafarbene Heil- und Kostenplan durch den elektronischen Heil- und Kostenplan (eHKP) ersetzt wurde.

Aber auch in Zeiten des elektronischen Heil- und Kostenplans (eHKP) bekommen gesetzlich Versicherte noch Unterlagen, auf denen die geplante Behandlung beschrieben ist.

Je nach Art der Zahnersatz-Versorgung erhalten Patienten die folgenden Formulare:

  • Patienteninformation zum Zahnersatz: Planung von Behandlung und Kosten / Behandlung in Form der Regelversorgung oder
  • Patienteninformation zum Zahnersatz: Planung und Kosten der gewünschten, von der Regelversorgung abweichenden Behandlung (gleich- oder andersartige Versorgung) ggf. zzgl.
  • Privatvereinbarung gem. § 8.7 BMV-Z für qualitätsfördernde, therapiesichernde Zusatzleistungen

Der Patient erhält zudem von seiner Krankenkasse per Post ein Informationsschreiben über die bewilligte Behandlung. Dieses Schreiben dient als Nachweis der Genehmigung gegenüber der Zusatzversicherung.

Mein Service für Sie

Um Sie und Ihre Patienten zu unterstützen, habe ich ein Informationsschreiben erstellt, das Sie Ihren Patienten aushändigen können, wenn deren Zusatzversicherung einen Papier-Heil- und Kostenplan anfordert.

Information für Patienten und Zusatzversicherungen zum eHKP

Ich wünsche Ihnen viel Freude und weniger Verwaltungsaufwand mit meiner Patienteninformation.


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