UPTd Messung Sondierungstiefen und -blutung

UPTd Messung Sondierungstiefen und -blutung

Eine Einstufung nach Grad B oder C führt bei der UPT zu einer Zwischenuntersuchung von Sondierungstiefen und Sondierungsbluten zwischen der Befundevaluation (BEV) vor der UPT-Phase und der Untersuchung des Parodontalzustadnes zu Beginn des zweiten Jahres der UPT (UPTg)

BEMA-Nr.

Leistung

Punkte

UPTd

Messung von Sondierungsbluten und Sondierungstiefen

24


Leistungsinhalt der UPTb sind:

Die Messung nach der BEMA-Nr. UPT d kann

  • bei vorliegendem Grad B im Rahmen der 2. und 4. UPT und
  • bei Grad C im Rahmen der 2., 3., 5. und 6. UPT erfolgen.

Die UPTd kann NIE berechnet werden

  • bei der ersten UPT (Messung erfolgt im Rahmen der BEVa/BEVb).
  • bei Patienten mit Grad A.

Die UPTd dient der anschließenden Entscheidungsfindung, ob eine subgingivale Instrumentierung (BEMA-Nr. UPTe/UPTf) notwendig ist.

Die UPTd kann durchgeführt werden:

  • Grad A: NIE
  • Grad B: einmal im Kalenderhalbjahr bei der 2. und 4. UPT, Mindestabstand fünf Monate
  • Grad C: einmal im Kalendertertial bei der 2., 3., 5. und 6. UPT, Mindestabstand drei Monaten

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