Eine Einstufung nach Grad B oder C führt bei der UPT zu einer Zwischenuntersuchung von Sondierungstiefen und Sondierungsbluten zwischen der Befundevaluation (BEV) vor der UPT-Phase und der Untersuchung des Parodontalzustadnes zu Beginn des zweiten Jahres der UPT (UPTg)
BEMA-Nr. | Leistung | Punkte |
UPTd | Messung von Sondierungsbluten und Sondierungstiefen | 24 |
Leistungsinhalt der UPTb sind:
Die Messung nach der BEMA-Nr. UPT d kann
- bei vorliegendem Grad B im Rahmen der 2. und 4. UPT und
- bei Grad C im Rahmen der 2., 3., 5. und 6. UPT erfolgen.
Die UPTd kann NIE berechnet werden
- bei der ersten UPT (Messung erfolgt im Rahmen der BEVa/BEVb).
- bei Patienten mit Grad A.
Die UPTd dient der anschließenden Entscheidungsfindung, ob eine subgingivale Instrumentierung (BEMA-Nr. UPTe/UPTf) notwendig ist.
Die UPTd kann durchgeführt werden:
- Grad A: NIE
- Grad B: einmal im Kalenderhalbjahr bei der 2. und 4. UPT, Mindestabstand fünf Monate
- Grad C: einmal im Kalendertertial bei der 2., 3., 5. und 6. UPT, Mindestabstand drei Monaten