Verbleiben nach der AIT oder der CPT noch Sondierungstiefen von 5 mm oder mehr oder Sondierungstiefen von 4 mm, die bluten, so ist es angezeigt, an diesen Zähnen die Parodontien nochmals subgingival zu reinigen.
BEMA-Nr. | Leistung | Punkte |
UPTe | Subgingivale Instrumentierung bei Sondierungstiefen von 4 mm oder mehr und Sondierungsbluten sowie an allen Stellen mit einer Sondierungstiefe von 5 mm oder mehr, je einwurzeligen Zahn | 5 |
UPTf | Subgingivale Instrumentierung bei Sondierungstiefen von 4 mm oder mehr und Sondierungsbluten sowie an allen Stellen mit einer Sondierungstiefe von 5 mm oder mehr, je mehrwurzeligen Zahn | 12 |
Die Indikation ergibt sich entweder aus der Befundevaluation (BEMA-Nrn. BEVa/BEVb) oder aus den BEMA-Nrn. UPTd bzw. UPTg.
Die subgingivale Instrumentierung ist berechnungsfähig
- an einwurzeligen Zähnen nach der Nr. UPTe
- an mehrwurzeligen Zähnen nach der Nr. UPTf
- nur an Zähnen mit Sondierungstiefen von ≥ 4 mm plus Sondierungs-bluten bzw. Sondierungstiefen von ≥ 5 mm auch ohne SB
KZV-Vorgaben beachten:
teilweise sind die Positionen UPTe & UPTf NUR an Zähnen berechnungsfähig, an denen eine AIT (und ggf. eine CPT) durchgeführt wurde.
Für die UPTe/UPTf:
- ist keine spezielle Methode der Reinigung vorgeschrieben.
- kann eine Anästhesie (40/41a BEMA) berechnet werden.
Die UPTe/UPTf kann - bei Vorliegen des entsprechenden Befundes - in jeder UPT-Sitzung durchgeführt werden:
- Grad A: einmal im Kalenderjahr, Mindestabstand zehn Monate
- Grad B: einmal im Kalenderhalbjahr, Mindestabstand fünf Monate
- Grad C: einmal im Kalendertertial, Mindestabstand drei Monaten
Die Notwendigkeit ist zu dokumentieren und das Wirtschaftlichkeitsgebot ist zu beachten.