Bisher konnte eine UPT nur innerhalb desselben Kalenderjahrs / -halbjahrs / -tertials verschoben werden. War kein neuer Termin innerhalb dieser Frequenz möglich, handelte es sich um einen Terminausfall.
Seit dem 01.01.24 zählen nur noch die tatsächlich erbrachten UPT-Sitzungen.
- Bei Terminversäumnis kann ein neuer Termin für die UPT vereinbart werden.
- Zur Angabe der Nummer des UPT-Schritts bei Abrechnung der UPTd werden nur die tatsächlich erbrachten UPT-Schritte gezählt.
- Diese Leistung kann nur in den gemäß der Abrechnungsbestimmungen vorgesehenen Sitzungen (bei Grad B in der 2. & 4. Sitzung und bei Grad C in der 2., 3., 5. & 6. Sitzung), erbracht werden.
Beispiel Grad B:
Datum | Leistung | UPT-Schritt |
30.06.2022 | Befundevaluation (BEVa) mit UPT - unterstützender Parodontitistherapie (UPTa, ggf. UPTb, UPTc und ggf. UPTe/UPTf) | 1. UPT |
30.12.2022 | Möglicher Zeitraum: 01.12. - 31.12.2022 UPT - unterstützende Parodontitistherapie (UPTa, ggf. UPTb, UPTd, UPTc und ggf. UPTe/UPTf) | 2. UPT |
enfällt | Möglicher Zeitraum: 01.01. - 30.06.2023 | - |
29.12.2023 | Möglicher Zeitraum: 01.07. - 31.12.2023 UPT - unterstützende Parodontitistherapie (UPTa, ggf. UPTb, UPTg, UPTc und ggf. UPTe/UPTf) | 3. UPT |
28.06.2024 | Möglicher Zeitraum: 03.05.. - 30.06.2024 UPT - unterstützende Parodontitistherapie (UPTa, ggf. UPTb, UPTd, UPTc und ggf. UPTe/UPTf) | 4. UPT |
Wichtig: der UPT 2-Jahres-Zeitraum bleibt hiervon unberührt.
- Das Beginn-Datum der UPT ist das Datum der ersten UPT-Sitzung.
- Die UPT ist ohne vorherige BEV a/b nicht möglich.
- Eine 1. UPT-Sitzung kann nicht entfallen.
- Die 1. UPT ist stets diejenige Sitzung, in der mit der UPT begonnen wird, unabhängig davon, ob die 1. UPT in der vorgesehenen Frist von 3 bis 6 Monaten nach Abschluss der AIT/CPT erfolgt oder nicht.
- Das Datum dieser Sitzung markiert den Beginn des Zweijahreszeitraums, über den hinweg UPT-Leistungen zu erbringen sind.